Finanzielles und Kündigungsregelung
Der Beitrag für die Betreuung ist jeweils für den vollen Monat zu zahlen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Windeln und Pflegeprodukte
- Frühstück
- Mittagessen
- Betreuungskosten
Da die Mahlzeiten wie oben erwähnt ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes sind, berechnen wir keine Essenskosten extra. Das bedeutet, dass wir am Ende des Jahres für Sie die gesamten Kosten als Betreuungskosten beim Finanzamt angeben. Die Höhe des Beitrages beträgt für
Modell 1: 320 €
Modell 2: 400 €
Der Beitrag soll auf das Vereinskonto der Sparkasse Dieburg jeweils zum Monatsende des Folgemonats überwiesen werden.
BLZ 508 526 51
Kontonr. 310 210 33
Blumenkinder
Name des Kindes
Jedes Kind hat eine Probezeit von einem Monat, danach beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum letzten des Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.