Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern, oder der von Ihnen beauftragten Personen an die Betreuerinnen. Sie endet grundsätzlich spätestens mit dem Ende der Öffnungszeiten oder der Übergabe des Kindes durch eine Betreuerin an die Eltern oder die von Ihnen beauftragten Personen.